Noch kann nicht gebaut werden und zwar auf dem Grundstück neben dem Regionalschulteil der Nordseeschule an der Ecke Eiderstedter Straße, Schulstraße, Fasanenweg. An Stelle des ehemaligen Lehrerhauses soll dort ein „Ärztehaus“ mit Wohnungen entstehen. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für solch ein besonderes Gebäude zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. 65 aufgestellt. Bei diesem Gebäude liegt ein besonderes Interesse vor, weil die ärztliche Versorgung der einheimischen Bevölkerung sowie der Gäste ein wichtiges Ziel der Gemeinde ist. Das Vorhandensein einer Arztpraxis ist also zwingende Voraussetzung einer Genehmigung. Der Plan war schon einmal vom Bauausschuss genehmigt und ausgelegt worden. Es hieß damals, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden müsse, da keine geschützten Biotope betroffen seien. Es ging aber dennoch eine Stellungnahme vom Träger öffentlicher Belange ein. Es musste für das Grundstück eine schalltechnische Untersuchung, Verkehrszählung, durchgeführt und das Ergebnis in den Plan eingearbeitet werden. Wohn- und Schlafbereiche sind den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen, ausreichender Schallschutz für Außentüren, Fenster und Dächer muss gewährleistet sein. Mit diesen Auflagen wurde nun der Bebauungsplan erneut beschlossen und erneut ausgelegt. Vorsitzender Walter Petersen (SPD) meinte auf Nachfrage, dass mit dem frühesten Baubeginn, wenn keine weiteren Einwendungen kommen, Ende August gerechnet werden kann.